Corona-Maßnahmen im Schuljahr 2022/23

Das Ministerium hat die neuen Corona-Schutzmaßnahmen vorgestellt, die ab dem 10.08.2022 an Schulen in NRW gelten. Den gesamten Brief von Bildungsministerin Feller finden Sie hier, das Wichtigste in Kürze:

  • Schülerinnen und Schüler sollen sich in Zukunft anlassbezogen (bei leichten Erkältungssymptomen, COVID-19-Symptomen oder als enge Kontaktperson) vor dem Schulbesuch selbst zu Hause testen
    • Eine Testung in der Schule findet nur statt, wenn bei Schulbesuch Symptome auftreten und vorher nicht zu Hause getestet wurde.
    • Am ersten Schultag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich freiwillig in der Schule zu testen.
  • Das Tragen einer Maske (medizinisch oder FFP2) innerhalb des Schulgebäudes wird empfohlen.